Vorsorge – nie früh genug
Wussten Sie,
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dass ohne eine Patientenverfügung und Vollmacht selbst der Ehepartner nicht ohne Weiteres für Sie entscheiden darf, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind?
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dass eine richtig formulierte Vollmacht Sie davor schützt, in die gesetzliche Betreuung zu kommen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind. für sich zu entscheiden?
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dass auch Angehörige die Betreuung für Sie beantragen können?
Über diese und viele andere Themen rund um das Thema Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter informiere ich Sie gerne oder vermittele Ihnen auf Wunsch Notare oder Rechtsanwälte und Betreuungsvereine, die Sie hierzu beraten.
Außerdem biete ich Ihnen die Möglichkeit, auch Ihre Bestattung zu Lebzeiten selbstbestimmt und zur Entlastung Ihrer Angehörigen zu regeln.
Sprechen Sie mich gern jederzeit an.
Es ist gut, den Überblick zu behalten
Um das zu erleichtern, erhalten Sie hier eine Übersicht darüber, was zu beachten ist und welche Papiere und Formulare im Sterbefall bereitzuhalten sind.
Es muss zunächst der Tod festgestellt und ein Totenschein ausgestellt werden. Dies sollte möglichst der Hausarzt oder der behandelnde Arzt übernehmen. Im Anschluss daran sollten Sie ein Bestattungsinstitut benachrichtigen.
Um den Ablauf der Bestattung möglichst reibungslos zu halten, ist es hilfreich, wenn Sie außerdem folgende Unterlagen bereithalten:
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Geburts-, Heiratsurkunde
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ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil
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falls vorhanden, vom Verstorbenen zu Lebzeiten handschriftlich getroffene Verfügungen über die Art der Bestattung
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Krankenkassen- und Rentenunterlagen
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ggf. Policen über Sterbegeldversicherungen
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falls vorhanden, Grabbrief
Wenn Ihnen Personenstandsurkunden fehlen, erfahren Sie hier, welche Ämter die benötigten Urkunden ausstellen.
Telefon: 040 - 64 53 70 57
info@bestatterin-angelika-westphal.de
Winterhuder Marktplatz 10 | 22299 Hamburg